Schadenfreiheitsrabatt-Übertragung Schadenfreiheitsklasse Übertragung

Schadenfreiheitsrabatt (SFR): Eine Person kann viele unterschiedliche Schadenfreiheitsrabatte haben, zum Beispiel wenn man zwei Autos und zwei Motorräder versichert hat, dann hat man insgesamt 4 verschiedene Schadenfreiheitsrabatte. Viele wissen nicht, dass man diese sogar zwischen den Fahrzeugen tauschen kann, die Fahrzeuge müssen nur der gleichen Fahrzeuggruppe angehören.

So funktioniert die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes:

Familienmitglieder können sich Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) Schadenfreiheitsrabatt meist problemlos gegenseitig übertragen.

Der Empfänger einer SF-Klasse erhält immer nur so viele Jahre Rabatt, wie er auch bereits einen Führerschein hat. Der Abgebende verliert den Schadenfreiheitsrabatt endgültig.

Die SF-Klasse lässt sich auch bei einem Wechsel des Versicherers/Versicherungsunternehmens übertragen.

Wer zwei Autos besitzt, kann den Rabatt für ein Auto abgeben und den Rabatt auf das andere Auto behalten.

Wer mehrere Jahre einen Dienstwagen gefahren hat, kann unter gewissen Voraussetzungen diesen Schadenfreiheitsrabatt anschließend für sein Privatauto nutzen.

Vorgehensweise:

  • Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, wem Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen können. Bei Kindern und Ehepartnern geht das meistens völlig problemlos.
  • Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit auch gleich, ob sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt.
  • Jüngere Fahrer sollten sich den Schadenfreiheitsrabatt erst übertragen lassen, wenn sie bereits einige Jahre Fahrpraxis haben.
  • Fordern Sie bei Antragstellung ­auch die Unterlagen/das Formular für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse/SFR beim Versicherer an.

Hier finden Sie das Formular zum Download

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

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